AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung „Tennisschule Stetzer GbR“

Gültig ab 01. Februar 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsschluss. Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der „Tennisschule Stetzer GbR“ geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der „Tennisschule Stetzer GbR“ kommt nach Anmeldung durch unsere Terminbestätigung zustande oder durch die Teilnahme am ersten vereinbarten Trainingstermin. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum sowie den/die angemeldete Trainingsteilnehmer:in und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei einer vorzeitigen Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückzahlung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.

2. Training

Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Das Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit zwei bis sechs Spieler:innen durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände (z. B. Schulklassen) und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule ist berechtigt, Gruppen nach praktischen Erfordernissen, insbesondere nach Spielstärke, einzuteilen und Einteilungen zu ändern. Kundenwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Ein eigenständiger Tausch von Gruppenplätzen zwischen einzelnen Spieler:innen ist nicht zulässig. Ebenso ist es nicht gestattet, dass Familienangehörige oder andere Ersatzpersonen bei Verhinderung eines/einer Spieler:in dessen/deren Platz in der Trainingsgruppe übernehmen. In den Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Ein eigenständiger Tausch von Gruppenplätzen zwischen einzelnen Spieler:innen ist nicht zulässig. Ebenso ist es nicht gestattet, dass Familienangehörige oder andere Ersatzpersonen bei Verhinderung eines/einer Spieler:in dessen/deren Platz in der Trainingsgruppe übernehmen. In den Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Sporrttauglichkeit

Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Das Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit zwei bis sechs Spieler:innen durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände (z. B. Schulklassen) und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule ist berechtigt, Gruppen nach praktischen Erfordernissen, insbesondere nach Spielstärke, einzuteilen und Einteilungen zu ändern. Kundenwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

4. Aufsicht bei Kindern

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Die Kinder sind von ihren Eltern zu informieren, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt oder in der eigentlichen Trainingszeit nicht anwesend ist.

5. Ausschluss vom Training

Die Tennisschule behält sich vor, Teilnehmer:innen aus wichtigem Grund vom Training auszuschließen. Erziehungsberechtigte erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind im Falle eines Ausschlusses bis zur Abholung im Trainingsbereich verbleibt. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Trainingsentgelts besteht in diesem Fall nicht. Gleiches gilt, wenn Training aus gesundheitlichen oder sonstigen persönlichen Gründen nicht wahrgenommen werden kann.

6. Trainingsausfall/Nichtteilnahme

Bei Unbespielbarkeit der Plätze in der Sommersaison wird von der „Tennisschule Stetzer GbR“ Theorieunterricht im Clubhaus angeboten. Im Krankheitsfall bzw. Verhinderungsfall des Trainers/der Trainerin sorgt die „Tennisschule Stetzer GbR“ für geeigneten Ersatz. Bei Trainingsausfall durch höhere Gewalt (Sommer- und Wintersaison), Unbenutzbarkeit der Tennisanlage oder -halle besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Nachholung des Trainings. Eine Rückerstattung gezahlter Trainingsgebühren erfolgt nicht. Versäumte Trainingseinheiten (Krankheit, Verletzung, Urlaub, Auslandsaufenthalte etc.) können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden!

7. Haftung

Die Haftung der Tennisschule für Schäden im Zusammenhang mit dem Training ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

8. Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am zweiten auf den der Trainingsstunde folgenden Tag schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

9. Inkasso

Das vereinbarte Trainingsentgelt muss vor der Sommersaison bzw. Wintersaison an die „Tennisschule Stetzer GbR“ entrichtet werden. Im Verzugsfall ist unsere Forderung mit 6% Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen Referenzzins nach dem Diskontüberleitungsgesetz zu verzinsen. Dem/der Trainingsteilnehmer:in bleibt nachgelassen, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.

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